Lange genug hat es gedauert, bis der Paragraf 219a gestrichen wurde. Konsequenterweise sollte das auch für 218 gelten. Wer gezwungen ist abzutreiben, macht das nicht leichtfertig.

24. Juni 2022 ©
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Frankfurter Rundschau: Frankfurt (ots) - Jubelschreie, wie sie nach der Streichung des Paragrafen 219a im Bundestag zu hören waren, sind bei diesem Thema ebenso unangebracht wie das ...

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